Kosten und Absageregelung
Kosten:
Das Erstgespräch im Einzelsetting dauert 50 Minuten und kostet pauschal 130€.
Das Erstgespräch für Paare dauert 120 Minuten und kostet pauschal 290€ (also 145€ pro Person).
Weitere Sitzungen dauern im Einzelsetting 50 Minuten und im Paarsetting 90 Minuten.
Die Preise, Kostenzuschüsse und Rahmenbedingungen werden im Erstgespräch besprochen.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Präsenz-, Online-, oder Telefon-Einheiten werden mit dem selben Honorarsatz abgerechnet.
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen.
Im Mittelpunkt stehen Ihre Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie oder ein Coaching, sowie die Klärung der Rahmenbedingungen.
Kostenrückerstattung für Psychotherapie - durch Krankenkassen:
Die Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung/Störung nach dem ICD10 / ICD11 einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Dafür benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder WahlärztInnen ausgestellt werden.
Für Kinder können weitere Zuschüsse zu den Psychotherapiekosten bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragt werden.
Nähere Informationen gibt es im Erstgespräch.
Überblick über die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung bei den diversen Krankenkassen - Stand 2025:
• ÖGK (vormals GKK) € 33,70
• BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60
• SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00
Sie können die Therapiekosten bei Ihrem Lohnsteuerausgleich absetzen und private Zusatzversicherungen übernehmen meist einen Teil der Therapiekosten. Für Paartherapie, Beratung, Coaching und Supervision leisten Krankenkassen derzeit leider keinen Zuschuss.
Ich freue mich über Ihre Nachricht.
Absageregelung:
Sie können einen vereinbarten Termin im Einzelsetting mindestens 24 Stunden vorher (im Paar- oder Familiensetting mindestens 48 Stunden vorher) - Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu - kostenlos absagen. Termine, welche nicht rechtzeitig abgesagt werden, sind unabhängig vom Grund des Stornos - auch in Krankheitsfällen - zur Gänze zu bezahlen, da sie dann nicht mehr anderweitig vergeben werden können.