Kosten und Absageregelung
Kosten:
Erstgespräch im Einzelsetting: 130€
(Dauer 50 Min.)
Erstgespräch für Paare: 145€ pro Person (insg. 290€)
(Dauer 120 Min.)
Weitere Sitzungen dauern im Einzelsetting 50 Minuten und im Paarsetting 90 Minuten.
Im Einzelsetting sind auch Doppeleinheiten möglich, sie dauern 90 Minuten.
Die Kosten, Zuschüsse und Rahmenbedingungen werden im Erstgespräch besprochen.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.
Präsenz-, Online-, oder Telefon-Einheiten werden mit dem selben Honorarsatz abgerechnet.
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen.
Im Mittelpunkt stehen deine Anliegen und Beweggründe für eine Psychotherapie oder ein Coaching, sowie die Klärung der Rahmenbedingungen.
Kostenrückerstattung für Psychotherapie - durch Krankenkassen:
Die Krankenkassen übernehmen bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung/Störung nach dem ICD10 / ICD11 einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Dafür benötigst du einen schriftlichen Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Diese Bestätigung kann von Vertrags- oder WahlärztInnen ausgestellt werden.
Für Kinder können weitere Zuschüsse zu den Psychotherapiekosten bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragt werden.
Nähere Informationen gibt es im Erstgespräch.
Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen - Stand 2025:
• ÖGK (vormals GKK) € 33,70
• BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) € 46,60
• SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) € 45,00
Du kannst die Therapiekosten bei deinem Lohnsteuerausgleich absetzen und private Zusatzversicherungen übernehmen meist einen Teil der Therapiekosten. Für Paartherapie, Beratung, Coaching und Supervision leisten Krankenkassen derzeit leider keinen Zuschuss.
Absageregelung:
Du kannst einen vereinbarten Termin unter Einhaltung der angeführten Zeiten kostenlos absagen:
- im Einzelsetting mindestens 24 Stunden vorher
- im Paar- oder Familiensetting (bzw. Doppeleinheiten) mindestens 48 Stunden vorher
(Sonn- und Feiertage zählen nicht zur Frist)
Termine, welche nicht rechtzeitig abgesagt werden, sind unabhängig vom Grund des Stornos - auch in Krankheitsfällen - zur Gänze zu bezahlen, da sie dann nicht mehr anderweitig vergeben werden können. Ich bitte um Verständnis.